Beispiel geben
Jedem Vorgesetzten muss klar sein: In meinem Verhalten gegenüber den mir anvertrauten Soldatinnen und Soldaten habe ich mich am Menschenbild des Grundgesetzes zu orientieren und ihre Rechte zu achten. Das Recht ist seit jeher bestimmend für die Ordnung regulärer Streitkräfte und Richtschnur für das Handeln der Soldaten im Sinne der ihnen zugedachten Funktionen. Diesem Prinzip fühlte sich auch der Heilige Martin von Tours, der Schutzpatron der Soldaten, im vierten Jahrhundert verpflichtet. Als Soldat der Reiterei der Kaiserlichen Garde teilte er seinen Mantel mit dem Schwert und ließ eine Hälfte auf einen frierenden Bettler sinken. Den ganzen Mantel konnte er dem Bettler nicht schenken, weil seine militärische Ausrüstung nur zur Hälfte ihm gehörte, während die andere staatliches Eigentum war.
Auch der Dienst in der Bundeswehr ist an Recht und Gesetz gebunden. Vorgesetzte haben dies durch beispielhafte Anwendung des Rechts vorzuleben, auch wenn daraus nicht der Status eines Heiligen abzuleiten ist. Gelebtes Recht gibt Soldaten Verhaltenssicherheit und schafft Ordnung. Daraus folgt, dass „Recht und soldatische Ordnung“ zusammen mit „Menschenführung“ sowie „politische Bildung“ die hauptsächlichen Gestaltungsfelder der Inneren Führung sind. Vorgesetzte erziehen und führen in diesen Feldern unmittelbar die ihnen anvertrauten Soldatinnen und Soldaten. Im Rahmen dieser Führungskultur können die Vorgesetzten die Freiheit des Handelns im Rahmen der auf Verlässlichkeit und Vertrauen gründenden Auftragstaktik und die Prägekraft der eigenen Persönlichkeit am besten vereinen.
Die Aufgaben, Ordnung schaffen und Orientierung geben, fordern von unseren Vorgesetzten ein hohes Maß an Selbstdisziplin. Geleitet werden sie von dem Grundsatz, so viel Freiheit wie möglich, so viel Ordnung wie nötig. Einzelne Grundrechte können dabei aufgrund militärischer Erfordernisse eingeschränkt werden. Die Menschen- würde des Soldaten bleibt hiervon unberührt. Daraus folgt, dass jedem Vorgesetzten bewusst sein muss, dass sich sein Verhalten gegenüber den ihm anvertrauten Soldatinnen und Soldaten am Menschenbild unseres Grundgesetzes zu orientieren hat und er in ihre Rechte nur im Rahmen dienstlich unabweisbarer Erfordernisse eingreifen darf. Dieses Prinzip auch unter extremen Einsatzbedingungen zu wahren, bildet den hohen und nicht leicht erfüllbaren Anspruch, den die Innere Führung in dem Gestaltungsfeld „Recht und soldatische Ordnung“ verpflichtend formuliert.
Orientiert an den grundgesetzlichen Normen sind weitere Grundsätze der „soldatischen Ordnung“ der Bundeswehr in den Wehrgesetzen, den Beteiligungs- und Gleichstellungsgesetzen sowie in Verordnungen und Erlassen festgeschrieben. Hierbei ist vor allem das Soldatengesetz, das die Rechtsstellung des Soldaten und die grundlegenden Bestimmungen zum Dienstverhältnis enthält, maßgebend. Die „soldatische Ordnung“ formt das Selbstverständnis der Soldatinnen und Soldaten. Sie regelt das Leben in der militärischen Gemeinschaft im Grund-betrieb wie im Einsatz. Das Erscheinungsbild der Truppe nach innen und nach außen wird ebenfalls durch sie geprägt. Sie dient als Hilfestellung für die Soldatinnen und Soldaten, nach der sie ihr Verhalten überprüfen können, um richtige Entscheidungen zu treffen. Das Gestaltungsfeld „Recht und soldatische Ordnung“ zielt somit auf eine an den Grundrechten und der Würde der Soldatin bzw. des Soldaten orientierte Menschenführung und eine verfassungstreue Grundeinstellung und damit auf den vom Sinn des militärischen Handlungsauftrages überzeugten rechts-treuen Staatsbürger in Uniform.
Autoreninformation
Lothar Kampschulte, Jahrgang 1947, Kapitän zur See a. D., war bis August 2008 Referatsleiter im Führungsstab der Streitkräfte I.
Jochen Bitter, Jahrgang 1969, Major, Lehrstabsoffizier Innere Führung, Zentrum für Innere Führung, Koblenz.




